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Zahl der dual Studierenden in Bayern weiter gestiegen
 
Die aktuellen Studierendenzahlen zeigen: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich in Bayern für ein duales Studium. Einen Löwenanteil ma[...]
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Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.

Duales Studium im Unternehmen anbieten

 
Die Eingangsvoraussetzungen, um gemeinsam mit der Hochschule auszubilden, sind für Unternehmen jeder Größe gut zu erfüllen:
  • Sie stellen einen Ausbildungs-/Praktikumsplatz bereit, für den die Kooperation zwischen Auszubildendem / Auszubildender bzw. Studierendem/Studierender und dem Betrieb vertraglich geregelt ist.*

  • Sie gewährleisten die umfassende Qualität der Praxisausbildung, die fachlich auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet ist. Beim Verbundstudium ist darauf zu achten, dass die Praxis nach Abschluss der betrieblichen Ausbildung das Niveau einer Auszubildendentätigkeit deutlich übersteigt.
  • Sie stellen in Ihrem Unternehmen eine/n Ansprechpartner/in/Mentor/in zur Verfügung, der die Studierende oder den Studierenden während der Praxisphasen begleitet bzw. coacht, mit der Hochschule in Kontakt steht und idealerweise über den Studien- und Prüfungsplan informiert ist.

  • Sie regeln die Zusammenarbeit mit der Hochschule. Die Abstimmung erfolgt je nach Hochschule in mündlicher oder schriftlicher Form (Kooperationsvereinbarung).

     

Bereits über 700 kooperierende Unternehmen finden Sie in unserer Datenbank. [Nutzen Sie hierzu bitte die "Detaillierte Gesamtsuche"]. Einige Unternehmen haben auch aktuelle Stellenanzeigen zum dualen Studium in unserem Jobportal geschaltet.



Wie kommt eine Kooperation mit der Hochschule zustande?

 
Wenden Sie sich direkt an die Hochschule, mit der Sie kooperieren möchten – hier speziell an die Fakultät (Dekan/-in), die das erwünschte Studienfach anbietet bzw. anbieten könnte. Kontaktdaten finden Sie in der Datenbank (280 duale Studienangebote). Oder sprechen Sie mit der zentralen Koordinierungsstelle hochschule dual (Miriam Weich, Tel.: 089-5404137-12, E-Mail: miriam.weich@hochschule-dual.de). Wir beraten Sie und stellen den Kontakt gerne her.

Teilnehmende Hochschulen
Wer sucht die Bewerber/-innen aus?
Welche Bewerbungskonditionen der Hochschule sind zu berücksichtigen?

Die Bewerber/-innen werden direkt von Ihrem Unternehmen (Personalabteilung) ausgesucht.

Sie möchten ein Stellenangebot veröffentlichen?
Unser Auftragsformular für Stellenanzeigen finden Sie hier.

Sie möchten als kooperierendes Unternehmen in unsere Datenbank aufgenommen werden?
Unser Anmeldeformular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Schüler und Schülerinnen müssen die Zugangsvoraussetzungen der Hochschule erfüllen (Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife). Einige Studiengänge verlangen an einzelnen Hochschulen besondere Zulassungsbedingungen. In der Regel ist das ein N. c. Dieser N. c. entspricht immer dem N. c. des regulären Studiengangs. Erkundigen Sie sich über die Höhe des N.c. direkt bei der jeweiligen Hochschule.


Für das Verbundstudium gelten folgende Konditionen:

 
I.
Beginnt der Studiengang Ihrer Auszubildenden oder Ihres Auzubildenden mit einer 12- bis 14-monatigen Ausbildungsphase in Ihrem Unternehmen vor Antritt des Hochschulstudiums, kann sie oder er sich schon ein Jahr vor Aufnahme des Studiums um einen Studienplatz bewerben. Falls der Studiengang einen N. c. verlangt, gilt dann der N. c. zum Zeitpunkt der Studienplatzbewerbung (relevant ist damit der ein Jahr vor der tatsächlichen Studienaufnahme geltende N.c.)

Beispiel:
  • 2010 oder 2011: Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Unternehmen für September 2011
  • 02. Mai–15. Juni 2011: Bewerbung um einen Studienplatz für das WS 12/13. Es gilt der N. c. des WS 11/12.
  • Sept. 2011: Start der Ausbildung
  • Okt. 2012: Start des Studiums
Natürlich können sich Ihre Auszubildenden auch um einen Studienplatz bewerben, wenn sie bereits mitten im ersten Ausbildungsjahr ‚stecken’ (im Beispiel verschiebt sich dann die Bewerbungsfrist auf den 02. Mai–15. Juni 2012; dann gilt der N.c. des WS 12/13).
 
II.
An den Hochschulen sind 4 % aller Studienplätze für Verbundstudierende reserviert. Wird diese Quote an der jeweiligen Hochschule unterschritten, können N. c. oder andere Zulassungsbedingungen entfallen. (Abitur, Fachochschulreife, Meisterprüfung (oder der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung) oder ein fachgebundener Zugang für besonders  qualifizierte Berufstätige bleiben Grundvoraussetzungen des dualen Studiums.)
 
 
Bewerbungsfristen für das Hochschulstudium:
 
Wintersemester: 02. Mai–15. Juni
Sommersemester: 01. Dezember–15. Januar

 

Hinweis: Gehören Sie zu den Unternehmen, die bereits ein Jahr vor Beginn der Ausbildung einstellen? Dann machen Sie dies bitte in Ihrem Personalmarketing deutlich. So sorgen Sie dafür, dass sich interessierte Schulabgänger/-innen rechtzeitig bewerben (können). Mit dem Ausbildungsvertrag, den Sie mit dem/der Auszubildenden geschlossen haben, bewirbt er oder sie sich dann an der Hochschule.





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