Mit Wissen zum Erfolg
Zusätzliche Bewerbungsbedingungen sind zu berücksichtigen speziell beim Verbundstudium:
Bewerbungsfristen für einen Ausbildungsplatz im Unternehmen:
Wie bewirbt man sich?
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Mit Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Hochschule.
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Sie wählen an einer geeigneten Hochschule einen Studiengang aus, den Sie entweder als Verbundstudium oder Studium mit vertiefter Praxis studieren können. Eine Übersicht über alle 240 dualen Studienangebote erhalten Sie im Datenbank-Studienführer.
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Sie bewerben Sich bei einem Unternehmen, das mit der gewählten Hochschule im gewünschten Studiengang kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie im Datenbank-Studienführer. Einige Unternehmen haben sogar aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet.
Oder Sie bewerben sich bei einem Unternehmen frei nach Ihrer Wahl, das noch nicht mit uns kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule). Erkundigen Sie sich im Unternehmen nach den notwendigen Bewerbungsunterlagen.
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Mit dem Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag in der Tasche bewerben Sie sich um den gewünschten Studienplatz an der Hochschule Ihrer Wahl. Sie können die Bewerbungsunterlagen für das Hochschulstudium auf den Websites der einzelnen Hochschulen herunterladen.
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Einige Studiengänge verlangen an einzelnen Hochschulen besondere Zulassungsbedingungen, in der Regel einen N. c. Dieser N. c. entspricht immer dem N. c. des regulären Studiengangs. Erkundigen Sie sich über die Höhe des N.c. direkt bei der jeweiligen Hochschule.
I.
Beginnt Ihr Studiengang mit einer 12- bis 14-monatigen Ausbildungsphase im Betrieb, können Sie sich schon ein Jahr vor Antritt des Hochschulstudiums, also kurz vor Beginn Ihrer Ausbildung im Betrieb, um einen Studienplatz bewerben. Falls der Studiengang einen N. c. verlangt, gilt dann der N. c. zum Zeitpunkt Ihrer Studienplatzbewerbung. Für Sie relevant ist damit der ein Jahr vor Ihrer tatsächlichen Studienaufnahme geltende N.c.
Beispiel:
- 2006 oder 2007: Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Unternehmen für September 2007
- 02. Mai–15. Juni 2007: Bewerbung um einen Studienplatz für das WS 08/09. Es gilt der N. c. des WS 07/08.
- Sept. 2007: Start der Ausbildung
- Okt. 2008: Start des Studiums
Natürlich können Sie sich auch um einen Studienplatz bewerben, wenn Sie bereits mitten im ersten Ausbildungsjahr ‚stecken’. Im Beispiel verschiebt sich dann die Bewerbungsfrist auf den 02. Mai–15. Juni 2008.
II.
An den Hochschulen sind 4 % aller Studienplätze für Verbundstudierende reserviert. Wird diese Quote an der jeweiligen Hochschule unterschritten, können N. c. oder andere Zulassungsbedingungen entfallen. (Abitur, Fachochschulreife, Meisterprüfung (oder der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung) oder ein fachgebundener Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige bleiben Grundvoraussetzungen des dualen Studiums.)
Bewerbungsfristen für das Hochschulstudium:
Wintersemester: 02. Mai–15. Juni
Sommersemester: 01. Dezember–15. JanuarBewerbungsfristen für einen Ausbildungsplatz im Unternehmen:
Einige Unternehmen stellen schon ein Jahr vor Beginn der Ausbildung ein. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Unternehmen, die für Sie interessant sind. Bewerben Sie sich rechtzeitig!
Als Faustregel gilt: Je eher Sie sich bewerben, desto größer ist die Chance auf einen Ausbildungsplatz im Unternehmen für ein duales Studium!