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Zahl der dual Studierenden in Bayern weiter gestiegen
 
Die aktuellen Studierendenzahlen zeigen: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich in Bayern für ein duales Studium. Einen Löwenanteil ma[...]
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Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.

Aus zwei mach eins – das Verbundstudium

Sie möchten studieren und gleichzeitig einen Berufsabschluss erlangen? Dann entscheiden Sie sich für das Verbundstudium.


Wie funktioniert das Verbundstudium?

 
  1. Sie suchen an einer geeigneten Hochschule ein Studienfach aus, das Sie in Kombination mit einer Lehre studieren können. Eine Übersicht über alle Verbundstudiengänge erhalten Sie in der Datenbank ("280 duale Studienangebote und 700 Unternehmen").

  2. Im Anschluss bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen Ihrer Wahl, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studiengang kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie in unserer Datenbank. Einige Unternehmen haben sogar aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet. Oder Sie bewerben sich in einem Unternehmen frei nach Ihrer Wahl, das noch nicht  kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule).

  3. Nun schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen  Ausbildungsvertrag ab und bewerben sich dann um einen Studienplatz an der Hochschule.

  4. Nach bis zu 14 Monaten im Betrieb beginnt Ihr Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich nun im Studium ab.

  5. Ihre IHK-/HWK-Prüfung oder die anderer zuständiger Kammern absolvieren Sie in der Regel im 3. Ausbildungsjahr.

  6. Nach bestandener Berufsabschlussprüfung durchlaufen Sie in den vorlesungsfreien Zeiten und ggf. zusätzlichen Praxissemestern im Studium weitere Praxiseinheiten im Betrieb.

  7. Das duale Studium endet mit der betriebsnahen Bachelor-/Diplomarbeit.

 

Beispiel zeitlicher Ablauf: (Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht)

 
Wie ist man vertraglich abgesichert?

Vor Beginn des Verbundstudiums schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Vertrag, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Urlaubsanspruch, Vergütung usw. geregelt sind (z.B.  Berufsausbildungsvertrag + Bildungsvertrag).

Folgende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten haben wir gemeinsam mit den IHKen erarbeitet:

1. Möglichkeit:

Der/die "Duali" ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art Werksstudent/in mit Vergütung. Für diese Möglichkeit verwenden Sie bitte den

Bildungsvertrag Verbundstudium
(zum Ausfüllen direkt am PC)

Bildungsvertrag Verbundstudium
(zum manuellen Ausfüllen nach Ausdruck)  
Der Bildungsvertrag ist eine Ergänzung zum

Berufsausbildungsvertrag der IHK
der zusätzlich ausgefüllt werden muss und von den Industrie- und Handelskammern ins Verzeichnis eingetragen wird.
 

2. Möglichkeit:

Die Firma schließt einen Qualifizierungsvertrag mit dem/der "Duali". Hier wird der Vertrag nicht eingetragen. Wenn das Konzept durch die Industrie- und Handelskammern geprüft wurde, kann der/die Teilnehmer/in - nach rechtzeitiger Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb - als Externe/r zur IHK-Prüfung zugelassen werden.
Merkblatt & Antrag zur Prüfungszulassung für Externe


Verträge für das Handwerk sind direkt bei den Handwerkskammern erhältlich.

Einen Musterbildungsvertrag für das Verbundstudium BWL & Steuerfachangestellte/r erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer München hier.


Nicht vergessen:

Darüber hinaus klären Unternehmen mit der Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.


Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?

Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011,
Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit.
Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.


Wie hoch ist die Vergütung?
 
Die Höhe der Vergütung orientiert sich an dem regulären Ausbildungsgehalt im Betrieb. Auf jeden Fall werden alle betrieblichen Phasen vergütet. Einige Unternehmen zahlen Ihr Gehalt auch in den Hochschulphasen weiter. Und/Oder übernehmen die Studienbeiträge. (Die Studienbeiträge an den bayerischen Hochschulen liegen pro Semester bei maximal 500,00 Euro zuzüglich Studentenwerksbeitrag von 42 Euro).
 
Nach abgeschlossener Berufsausbildung vereinbart das Unternehmen mit Ihnen das weitere Entgelt.
 




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