Aus zwei mach eins – das Verbundstudium

Wie funktioniert das Verbundstudium?
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Sie suchen an einer geeigneten Hochschule ein Studienfach aus, das Sie in Kombination mit einer Lehre studieren können. Eine Übersicht über alle Verbundstudiengänge erhalten Sie im Datenbank-Studienführer.
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Im Anschluss bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen Ihrer Wahl, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studiengang kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie im Datenbank- Studienführer. Einige Unternehmen haben sogar aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet. Oder Sie bewerben sich in einem Unternehmen frei nach Ihrer Wahl, das noch nicht kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule).
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Nun schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab und bewerben sich dann um einen Studienplatz an der Hochschule.
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Nach bis zu 14 Monaten im Betrieb beginnt Ihr Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich nun im Studium ab.
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Ihre IHK-/HWK-Prüfung oder die anderer zuständiger Kammern absolvieren Sie in der Regel im 3. Ausbildungsjahr.
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Nach bestandener Berufsabschlussprüfung durchlaufen Sie in den vorlesungsfreien Zeiten und ggf. zusätzlichen Praxissemestern im Studium weitere Praxiseinheiten im Betrieb.
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Das duale Studium endet mit der betriebsnahen Bachelor-/Diplomarbeit.
1. Der/die "Duali" ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis
zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der
Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des
Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art
Werksstudent/in mit Vergütung.
oder
Auszubildende/r ansonsten ist er/sie Studierende/r, und somit
muss er/ sie bei den Sozialversicherungen ständig ab- bzw.
angemeldet werden.
Beide Verträge werden von den Industrie- und Handelskammern in das Verzeichnis eingetragen.
oder
3. Die Firma schließt einen Qualifizierungsvertrag mit dem/der
"Duali". Hier wird der Vertrag nicht eingetragen. Wenn das
Konzept durch die Industrie- und Handelskammern geprüft wurde,
dann kann der/die Teilnehmer/in - nach rechtzeitiger Anmeldung
durch den Ausbildungsbetrieb - als Externe/r zur IHK-Prüfung
zugelassen werden.
Evt. sind weitere Verträge bei den Kammern erhältlich.
Darüber hinaus klären Unternehmen mit der Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.
Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?
Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen, 27.07.2004.
Bitte beachten Sie v.a. Kap. 1.2.8.1 (S. 30-S.31).