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Hochschule Kempten baut duale Studienangebote weiter aus - Studierende und Unternehmen profitieren gleichermaßen
 
Unter der Dachmarke „hochschule dual“ bieten die bayerischen Hochschulen Studierenden wie Unternehmen Studienmodelle an, um Theorie und Pr[...]
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Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.

Aus zwei mach eins – das Verbundstudium

Sie möchten studieren und gleichzeitig einen Berufsabschluss erlangen? Dann entscheiden Sie sich für das Verbundstudium.


Wie funktioniert das Verbundstudium?

 
  1. Sie suchen an einer geeigneten Hochschule ein Studienfach aus, das Sie in Kombination mit einer Lehre studieren können. Eine Übersicht über alle Verbundstudiengänge erhalten Sie im Datenbank-Studienführer.

  2. Im Anschluss bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen Ihrer Wahl, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studiengang kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie im Datenbank- Studienführer. Einige Unternehmen haben sogar aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet. Oder Sie bewerben sich in einem Unternehmen frei nach Ihrer Wahl, das noch nicht  kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule).

  3. Nun schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen  Ausbildungsvertrag ab und bewerben sich dann um einen Studienplatz an der Hochschule.

  4. Nach bis zu 14 Monaten im Betrieb beginnt Ihr Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich nun im Studium ab.

  5. Ihre IHK-/HWK-Prüfung oder die anderer zuständiger Kammern absolvieren Sie in der Regel im 3. Ausbildungsjahr.

  6. Nach bestandener Berufsabschlussprüfung durchlaufen Sie in den vorlesungsfreien Zeiten und ggf. zusätzlichen Praxissemestern im Studium weitere Praxiseinheiten im Betrieb.

  7. Das duale Studium endet mit der betriebsnahen Bachelor-/Diplomarbeit.
 
Wie ist man vertraglich abgesichert?

Zu Beginn des dualen Studienprogramms schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Vertrag, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Urlaubsanspruch, Vergütung usw. geregelt sind (z.B. Berufsausbildungsvertrag für duale Studiengänge, Berufsausbildungsvertrag + Bildungsvertrag).

 
Folgende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gibt es bei den IHKen

 

1. Der/die "Duali" ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis
    zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der
    Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des
    Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art
    Werksstudent/in mit Vergütung.


    oder

2. Der/die "Duali" ist nur während der betrieblichen Phasen
    Auszubildende/r ansonsten ist er/sie Studierende/r, und somit
    muss er/ sie bei den Sozialversicherungen ständig ab- bzw.
    angemeldet werden.


Beide Verträge werden von den Industrie- und Handelskammern in das Verzeichnis eingetragen.
 

    oder

3. Die Firma schließt einen Qualifizierungsvertrag mit dem/der
    "Duali". Hier wird der Vertrag nicht eingetragen. Wenn das

    Konzept durch die Industrie- und Handelskammern geprüft wurde,
    dann kann der/die Teilnehmer/in - nach rechtzeitiger Anmeldung
    durch den Ausbildungsbetrieb - als Externe/r zur IHK-Prüfung
    zugelassen werden.

Evt. sind weitere Verträge bei den Kammern erhältlich.


Darüber hinaus klären Unternehmen mit der Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.


Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?

Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen, 27.07.2004.
Bitte beachten Sie v.a. Kap. 1.2.8.1 (S. 30-S.31).

Wie hoch ist die Vergütung?
 
Die Höhe der Vergütung orientiert sich an dem regulären Ausbildungsgehalt im Betrieb. Auf jeden Fall werden alle betrieblichen Phasen vergütet. Einige Unternehmen zahlen Ihr Gehalt auch in den Hochschulphasen weiter. Und/Oder übernehmen die Studienbeiträge. (Die Studienbeiträge an den bayerischen Hochschulen liegen pro Semester bei maximal 500,00 Euro zuzüglich Studentenwerksbeitrag von 42 Euro).
 
Nach abgeschlossener Berufsausbildung vereinbart das Unternehmen mit Ihnen das weitere Entgelt.
 




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