Neuigkeiten

Zahl der dual Studierenden in Bayern weiter gestiegen
 
Die aktuellen Studierendenzahlen zeigen: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich in Bayern für ein duales Studium. Einen Löwenanteil ma[...]
Aktuell

Informations-
veranstaltungen mit
hochschule-dual
Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.
Studium und Lehre im Doppelpack – das Verbundstudium
 

Kennzeichen des Verbundstudiums ist Verzahnung von Hochschulstudium und betrieblicher Lehre. Die Studierenden absolvieren parallel zum Studium eine reguläre Ausbildung (z. B. mit IHK-/HWK-Abschluss) in Ihrem Unternehmen.

 

Wie funktioniert das Verbundstudium?

  1. Erst entscheiden sich die Studieninteressenten für ein passendes Studienfach, das mit einer Lehre kombinierbar ist. Eine Übersicht aller Verbundstudiengänge an den bayerischen Hochschulen gibt es in der Datenbank ("280 duale Studienangebote und 700 Unternehmen").
  2. Dann bewerben sich die Studieninteressenten um einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert – Ihnen zum Beispiel! Welche Unternehmen ingesamt kooperieren, sehen Sie in unserer Datenbank. Einige Unternehmen haben zudem aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet.
  3. Haben sich die Studieninteressenten einen Ausbildungsplatz im Unternehmen erfolgreich sichern können, bewerben sie sich um einen Studienplatz an der Hochschule.

  4. Nach einer Einstiegsetappe von bis zu 14 Monaten Ausbildung im Unternehmen beginnt das Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen (vor allem in Praxissemestern und vorlesungsfreier Zeit) wechseln sich jetzt ab.

  5. Die IHK-/HWK-Prüfung (oder die anderer zuständiger Kammern) absolvieren Ihre dual Studierenden meist im 3. Ausbildungsjahr.
     
  6. Nach bestandener Prüfung vereinbaren Sie mit ihnen die weitere Zusammenarbeit individuell, der Übergang in die Berufstätigkeit ist fließend.

  7. Das duale Studium endet mit einer betriebsnahen Diplom-/Bachelorarbeit in Ihrem Unternehmen.

 

Beispiel zeitlicher Ablauf: (Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht)

Und die vertragliche Seite?

Vor Beginn des Verbundstudiums schließen Sie mit dem Bewerber oder der Bewerberin einen Vertrag (z. B. Berufausbildungsvertrag + Bildungsvertrag), in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung, Urlaubsanspruch usw. genau geregelt sind.

Folgende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten haben wir gemeinsam mit den IHKen erarbeitet:

1. Möglichkeit:

Der/die "Duali" ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis
zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art Werksstudent/in mit Vergütung.Für diese Möglichkeit verwenden Sie bitte den

Bildungsvertrag Verbundstudium
(zum Ausfüllen direkt am PC)

Bildungsvertrag Verbundstudium
(zum manuellen Ausfüllen nach Ausdruck)

Der Bildungsvertrag ist eine Ergänzung zum

Berufsausbildungsvertrag der IHK

der zusätzlich ausgefüllt werden muss und von den Industrie- und Handelskammern ins Verzeichnis eingetragen wird.
 

2. Möglichkeit:

Die Firma schließt einen Qualifizierungsvertrag mit dem/der "Duali". Hier wird der Vertrag nicht eingetragen. Wenn das Konzept durch die Industrie- und Handelskammern geprüft wurde, kann der/die Teilnehmer/in - nach rechtzeitiger Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb - als Externe/r zur IHK-Prüfung zugelassen werden.
Merkblatt & Antrag zur Prüfungszulassung für Externe



Verträge für das Handwerk sind direkt bei den Handwerkskammern erhältlich.


Einen Musterbildungsvertrag für das Verbundstudium BWL & Steuerfachangestellte/r erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer München hier.


Nicht vergessen:
Darüber hinaus klären Sie als Unternehmen mit Ihrer Partnerhochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Hochschule auf. Gern unterstützen wir Sie!
 

Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?

Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011,
Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit.
Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.


Wie sieht die Vergütung aus?
 
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt in Ihrem Unternehmen. Nach abgeschlossener Berufsausbildung vereinbaren Sie das Entgelt mit der oder dem Studierenden individuell. Einige Unternehmen übernehmen zusätzlich die Studienbeiträge. (Die Studienbeiträge an den bayerischen Hochschulen liegen pro Semester bei maximal 500,00 Euro, zuzüglich 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag).

 

Sie spielen mit dem Gedanken, das duale Studium ins Ausbildungsprogramm Ihres Unternehmens aufzunehmen?
Hilfreiche Informationen angefangen von der Auswahl des Studienmodells bis hin zur Zusammenarbeit mit der Hochschule und der Bewerbung Ihrer vakanten Stellen finden Sie
hier.





Seite drucken