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Hochschule Kempten baut duale Studienangebote weiter aus - Studierende und Unternehmen profitieren gleichermaßen
 
Unter der Dachmarke „hochschule dual“ bieten die bayerischen Hochschulen Studierenden wie Unternehmen Studienmodelle an, um Theorie und Pr[...]
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Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.
Studium und Lehre im Doppelpack – das Verbundstudium
 

Kennzeichen des Verbundstudiums ist Verzahnung von Hochschulstudium und betrieblicher Lehre. Die Studierenden absolvieren parallel zum Studium eine reguläre Ausbildung (z. B. mit IHK-/HWK-Abschluss) in Ihrem Unternehmen.

 

Wie funktioniert das Verbundstudium?

  1. Erst entscheiden sich die Studieninteressenten für ein passendes Studienfach, das mit einer Lehre kombinierbar ist. Eine Übersicht aller Verbundstudiengänge an den bayerischen Hochschulen gibt es im Datenbank-Studienführer.
  2. Dann bewerben sich die Studieninteressenten um einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert – Ihnen zum Beispiel! Welche Unternehmen ingesamt kooperieren, sehen Sie im Datenbank-Studienführer. Einige Unternehmen haben zudem aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet.
  3. Haben sich die Studieninteressenten einen Ausbildungsplatz im Unternehmen erfolgreich sichern können, bewerben sie sich um einen Studienplatz an der Hochschule.

  4. Nach einer Einstiegsetappe von bis zu 14 Monaten Ausbildung im Unternehmen beginnt das Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen (vor allem in Praxissemestern und vorlesungsfreier Zeit) wechseln sich jetzt ab.

  5. Die IHK-/HWK-Prüfung (oder die anderer zuständiger Kammern) absolvieren Ihre dual Studierenden meist im 3. Ausbildungsjahr.
     
  6. Nach bestandener Prüfung vereinbaren Sie mit ihnen die weitere Zusammenarbeit individuell, der Übergang in die Berufstätigkeit ist fließend.

  7. Das duale Studium endet mit einer betriebsnahen Diplom-/Bachelorarbeit in Ihrem Unternehmen.

Und die vertragliche Seite?

Zu Beginn der dualen Ausbildung schließen Sie mit dem Bewerber oder der Bewerberin einen Vertrag (z. B. Berufsausbildungsvertrag für duale Studiengänge, Berufausbildungsvertrag, Bildungsvertrag), in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung, Urlaubsanspruch usw. genau geregelt sind.

Folgende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gibt es bei den IHKen
 

1. Der/die "Duali" ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis
    zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der
    Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des
    Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art
    Werksstudent/in mit Vergütung.


    oder

2. Der/die "Duali" ist nur während der betrieblichen Phasen
    Auszubildende/r ansonsten ist er/sie Studierende/r, und somit
    muss er/ sie bei den Sozialversicherungen ständig ab- bzw.
    angemeldet werden.


Beide Verträge werden von den Industrie- und Handelskammern in das Verzeichnis eingetragen.
 

    oder

3. Die Firma schließt einen Qualifizierungsvertrag mit dem/der
    "Duali". Hier wird der Vertrag nicht eingetragen. Wenn das

    Konzept durch die Industrie- und Handelskammern geprüft wurde,
    dann kann der/die Teilnehmer/in - nach rechtzeitiger Anmeldung
    durch den Ausbildungsbetrieb - als Externe/r zur IHK-Prüfung
    zugelassen werden.

Evt. sind weitere Verträge bei den Kammern erhältlich.

 

Darüber hinaus klären Unternehmen mit Ihrer Partnerhochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Hochschule auf. Gern unterstützen wir Sie!

 

Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?

Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Gemeinsamen
Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen, 27.07.2004.
Bitte beachten Sie v.a. Kap. 1.2.8.1 (S. 30-S.31).


Wie sieht die Vergütung aus?
 
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt in Ihrem Unternehmen. Nach abgeschlossener Berufsausbildung vereinbaren Sie das Entgelt mit der oder dem Studierenden individuell. Einige Unternehmen übernehmen zusätzlich die Studienbeiträge. (Die Studienbeiträge an den bayerischen Hochschulen liegen pro Semester bei maximal 500,00 Euro, zuzüglich 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag).

 

Sie spielen mit dem Gedanken, das duale Studium ins Ausbildungsprogramm Ihres Unternehmens aufzunehmen?
Hilfreiche Informationen angefangen von der Auswahl des Studienmodells bis hin zur Zusammenarbeit mit der Hochschule und der Bewerbung Ihrer vakanten Stellen finden Sie
hier.





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