Kennzeichen des Verbundstudiums ist Verzahnung von Hochschulstudium und betrieblicher Lehre. Die Studierenden absolvieren parallel zum Studium eine reguläre Ausbildung (z. B. mit IHK-/HWK-Abschluss) in Ihrem Unternehmen.

Wie funktioniert das Verbundstudium?
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Erst entscheiden sich die Studieninteressenten für ein passendes Studienfach, das mit einer Lehre kombinierbar ist. Eine Übersicht aller Verbundstudiengänge an den bayerischen Hochschulen gibt es im Datenbank-Studienführer.
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Dann bewerben sich die Studieninteressenten um einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert – Ihnen zum Beispiel! Welche Unternehmen ingesamt kooperieren, sehen Sie im Datenbank-Studienführer. Einige Unternehmen haben zudem aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet.
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Haben sich die Studieninteressenten einen Ausbildungsplatz im Unternehmen erfolgreich sichern können, bewerben sie sich um einen Studienplatz an der Hochschule.
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Nach einer Einstiegsetappe von bis zu 14 Monaten Ausbildung im Unternehmen beginnt das Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen (vor allem in Praxissemestern und vorlesungsfreier Zeit) wechseln sich jetzt ab.
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Die IHK-/HWK-Prüfung (oder die anderer zuständiger Kammern) absolvieren Ihre dual Studierenden meist im 3. Ausbildungsjahr.
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Nach bestandener Prüfung vereinbaren Sie mit ihnen die weitere Zusammenarbeit individuell, der Übergang in die Berufstätigkeit ist fließend.
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Das duale Studium endet mit einer betriebsnahen Diplom-/Bachelorarbeit in Ihrem Unternehmen.
Folgende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gibt es bei den IHKen
1. Der/die "Duali" ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis
zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der
Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des
Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art
Werksstudent/in mit Vergütung.
oder
Auszubildende/r ansonsten ist er/sie Studierende/r, und somit
muss er/ sie bei den Sozialversicherungen ständig ab- bzw.
angemeldet werden.
Beide Verträge werden von den Industrie- und Handelskammern in das Verzeichnis eingetragen.
oder
3. Die Firma schließt einen Qualifizierungsvertrag mit dem/der
"Duali". Hier wird der Vertrag nicht eingetragen. Wenn das
Konzept durch die Industrie- und Handelskammern geprüft wurde,
dann kann der/die Teilnehmer/in - nach rechtzeitiger Anmeldung
durch den Ausbildungsbetrieb - als Externe/r zur IHK-Prüfung
zugelassen werden.
Evt. sind weitere Verträge bei den Kammern erhältlich.
Darüber hinaus klären Unternehmen mit Ihrer Partnerhochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Hochschule auf. Gern unterstützen wir Sie!
Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?
Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Gemeinsamen
Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen, 27.07.2004.
Bitte beachten Sie v.a. Kap. 1.2.8.1 (S. 30-S.31).
Sie spielen mit dem Gedanken, das duale Studium ins Ausbildungsprogramm Ihres Unternehmens aufzunehmen?
Hilfreiche Informationen angefangen von der Auswahl des Studienmodells bis hin zur Zusammenarbeit mit der Hochschule und der Bewerbung Ihrer vakanten Stellen finden Sie hier.