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Zahl der dual Studierenden in Bayern weiter gestiegen
 
Die aktuellen Studierendenzahlen zeigen: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich in Bayern für ein duales Studium. Einen Löwenanteil ma[...]
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Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.
Ein starkes Paket –
das Studium mit vertiefter Praxis 

Sie möchten direkt zweigleisig starten, Studium und Praxis sollen sich von Anfang an sinnvoll ergänzen. Ihr Ziel ist keine integrierte Berufsausbildung, sondern die Sammlung berufsnaher Betriebspraxis.


 

In diesem Fall ist das Studium mit vertiefter Praxis die richtige Wahl. Studium und Praxistätigkeit im Unternehmen sind aufeinander abgestimmt, Hochschulzeiten und Berufspraxis wechseln von Beginn an ab. Sie durchlaufen intensive Praxisphasen, in denen Sie Ihr Unternehmen gründlich kennenlernen. Das starke Plus: bis zu 100 Prozent mehr Praxis als im herkömmlichen Studium.

 
Und bereits nach 3,5 Jahren haben Sie einen anerkannten Studienabschluss in der Tasche.
 
 
Wie funktioniert das Studium mit vertiefter Praxis?
 
  1. Sie suchen sich eine Hochschule aus, an der Sie Ihr gewünschtes Studienfach als Studium mit vertiefter Praxis studieren können. Eine Übersicht über alle Studiengänge mit vertiefter Praxis erhalten Sie in der Datenbank ("280 duale Studienangebote und 700 Unternehmen").

  2. Sie bewerben sich bei einem Unternehmen, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie unserer Datenbank. Einige Unternehmen haben sogar aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet. Oder Sie bewerben sich in einem Unternehmen frei nach Ihrer Wahl, das noch nicht  kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule).

  3. Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags mit ihrem Unternehmen kümmern Sie sich um den gewünschten Studienplatz. Und los geht's.

    ODER: Sie starten zunächst mit dem Studium und finden während des Studiums (1.-3. Semester) nach demselben Schema wie oben beschrieben ein Unternehmen für die Praxisphasen ab dem 2./3./4. Semester. FAZIT: Der Einstieg in das Studium mit vertiefter Praxis ist flexibel. Welche Modalität gewählt wird, hängt auch vom Unternehmen ab.

  4. Hochschul- und Praxisphasen (Praxisphasen während Praxissemestern und Semesterferien) lösen sich im Studium regelmäßig ab. Sie steigen intensiv in die Berufspraxis ein, indem Sie neben Projektarbeiten das ‚Tagesgeschäft’ im Vertragsunternehmen erledigen. Der Übergang in den Beruf ist durch die gründlichen Praxiserfahrungen fließend.

  5. Sie beenden das duale Studium mit der praxisorientierten Bachelor-/Diplomarbeit im Unternehmen.

 

Beispiel zeitlicher Ablauf: (Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht)

 

Klare Chancen für die Besten – Das Stipendiatenmodell des I.C.S.

Sie haben Ihre ersten Semester an der Hochschule mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen oder möchten ein Masterstudium ergreifen. Dann haben Sie die Chance, sich bei attraktiven Partnerunternehmen des I.C.S.-Modells für einen Fördervertrag zu bewerben. Neben einem monatlichem Stipendium Ihres Förderunternehmens sammeln Sie als Förderstudent/in in der vorlesungsfreien Zeit überdurchschnittlich viel Praxiserfahrung bei Ihrem späteren Arbeitgeber, die Sie optimal auf Ihr späteres Tätigkeitsgebiet vorbereitet. Praxissemester und Abschlussarbeit sind hier meist integriert. Es werden sowohl Bachelor- als auch Masterstudenten gefördert.

„Wir möchten, dass Sie erfolgreich studieren!“ diesem Motto sehen sich der I.C.S. und die Partnerfirmen verpflichtet, um Ihnen außergewöhnliche Zukunftsperspektiven zu bieten.
In der Regel empfiehlt die kooperierende Fakultät Sie für das I.C.S.-Förderprogramm, Sie können sich aber auch gerne direkt mit dem I.C.S. in Verbindung setzten, wenn Sie interessiert sind oder sich bewerben möchten. Kontakt und Informationen unter www.ics-ev.de

Im I.C.S.- Modell kooperieren derzeit die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, die Hochschule München, die Hochschule-Würzburg-Schweinfurt sowie die Hochschule Augsburg in zahlreichen Studiengängen (Bachelor, Master).Das Förderangebot ist aber nicht auf Studierende dieser Hochschulen beschränkt.


Wie ist man vertraglich abgesichert?

Sie schließen mit dem Unternehmen Ihrer Wahl einen Vertrag ab, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Urlaubsanspruch, Vergütung etc. geregelt sind (Praktikantenvertrag, Fördervertrag o.ä.). Darüber hinaus gibt es eine schriftliche oder mündliche Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen und Hochschule.

Unsere allgemeinen Muster für den Ausbildungsvertrag:

1. Variante: Die Hochschule signiert den Vertrag gemeinsam mit dem Unternehmen und dem/r Teilnehmer/in. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen und Hochschule wird dadurch hinfällig.

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / mit Hochschule
(zum Ausfüllen direkt am PC)

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / mit Hochschule

(zum manuellen Ausfüllen nach Ausdruck)


2. Variante: Nur das Unternehmen und der/die Teilnehmer/in signieren den Ausbildungsvertrag - die Hochschule nicht.
Eine zusätzliche Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen und Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / ohne Hochschule

(zum Ausfüllen direkt am PC)

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / ohne Hochschule
(zum manuellen Ausfüllen nach Ausdruck)


Auch einige Hochschulen bieten Musterverträge an.
 


Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?

Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit. Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.


 
Wie hoch ist die Vergütung?
 
Die Unternehmen sind verpflichtet, zumindest die betrieblichen Phasen zu vergüten. Ihr Gehalt sollte anfangs mindestens 80 %, ab dem 3. Semester 100 % der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen.
Ihre Studienbeiträge pro Semester (max. 500 Euro zuzüglich 42 Euro Studentenwerksbeitrag) können, müssen jedoch nicht vom Praktikumsbetrieb übernommen werden.
 
 




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