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Zahl der dual Studierenden in Bayern weiter gestiegen
 
Die aktuellen Studierendenzahlen zeigen: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich in Bayern für ein duales Studium. Einen Löwenanteil ma[...]
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Mit freundlicher Unterstützung von

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Eine Initiative von

Hochschule Bayern e.V.
Studium mit Praxisplus – das Studium mit vertiefter Praxis
 
 
 
Studierende, die sich für das Studium mit vertiefter Praxis entscheiden, erwerben bis zu 100% mehr Praxis als im herkömmlichen Studium. Ihre anspruchsvollen Praxiseinsätze orientieren sich an den Studieninhalten und der individuellen Qualifikation für eine Aufgabe. Eine Berufsausbildung ist nicht integriert.


Wie funktioniert das Studium mit vertiefter Praxis?

  1. Erst entscheiden sich die Schulabgänger/-innen für ein Studienfach, das man mit vertiefter Praxis studieren kann. Eine Übersicht aller Studiengänge mit vertiefter Praxis an den bayerischen Hochschulen gibt es in der Datenbank ("280 duale Studienangebote und 700 Unternehmen").

  2. Dann bewerben sich die Studieninteressenten um einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen, das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert – Ihnen zum Beispiel! Welche Unternehmen ingesamt kooperieren, sehen Sie in unserer Datenbank. Einige Unternehmen haben zudem aktuelle Stellenanzeigen für das duale Studium bei uns geschaltet.
     
  3. Nach Abschluss des Arbeitsvertrags bewerben sich die Studieninteressenten um den Studienplatz an der gewünschten Hochschule. Nun kann das Studium beginnen.

    ODER: Die jungen Menschen starten zunächst mit dem Studium und finden während des Studiums (1.-3. Semester) nach demselben Schema wie oben beschrieben ein Unternehmen für die Praxisphasen ab dem 2./3./4. Semester. FAZIT: Der Einstieg in das Studium mit vertiefter Praxis ist flexibel. Welche Modalität gewählt wird, hängt auch vom Unternehmen ab.

  4. Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich im Studium mit vertiefter Praxis systematisch ab. Während der vorlesungsfreien Zeit und speziellen Praxissemestern durchlaufen die dual Studierenden intensive Praxisphasen in Ihrem Unternehmen. Sie werden bei Ihnen in Projekte eingebunden, durchlaufen idealerweise verschiedene Abteilungen und können im späteren Verlauf ggf. auch eigene kleine Projekte übernehmen. Das bedeutet für Sie eine optimale Möglichkeit, die jungen Leute schon im Studium ganz gezielt und ganz speziell an ihren späteren Aufgabenbereich in Ihrem Unternehmen heranzuführen.

  5. Das Studium mit vertiefter Praxis endet mit einer betriebsnahen Diplom-/Bachelorarbeit in Ihrem Unternehmen.

 

Beispiel zeitlicher Ablauf: (Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht)

 
 
Exzellenz fördern – das Stipendiatenmodell des I.C.S.
 
Diese Alternative im Modell „Studium mit vertiefter Praxis“ ermöglicht Ihnen, überdurchschnittliche Studentinnen und Studenten mit hohem Potenzial frühzeitig in Ihr Unternehmen einzubinden: Die Hochschulen schlagen nach den ersten Semestern die besten Studierenden als Stipendiatinnen und Stipendiaten für das Förderprogramm vor. Sie schließen mit Kandidatinnen und Kandidaten Ihrer Wahl einen Fördervertrag, der über die letzten 2-4 Semester des Studiums läuft. Der Praxisanteil liegt in der Förderphase meist bei über 60%. In dieser Zeit lernen Ihre potenziellen Nachwuchskräfte bereits intensiv die Arbeitsabläufe und Prozesse in Ihrem Unternehmen kennen – und Sie deren Potenzial. Besondere Studienschwerpunkte können Sie im Hinblick auf Ihre Unternehmensziele mit Ihren Förderstudenten vereinbaren.

Das I.C.S.- Modell wird derzeit von der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, der Hochschule München, der Hochschule Würzburg-Schweinfurt sowie der Hochschule Augsburg in zahlreichen Studiengängen (Bachelor, Master) gemeinsam mit dem I.C.S. (Förderverein International Co-operative Studies) und renommierten Partnerunternehmen praktiziert. In Zukunft wird es auch an anderen Hochschulen etabliert.

Detaillierte Informationen zum I.C.S.-Fördermodell finden Sie unter www.ics-ev.de.
 

Und die vertragliche Seite?

Vor Beginn des Studiums schließen Sie mit Ihren ausgewählten Kandidaten einen Ausbildungsvertrag, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung, Urlaubsanspruch usw. genau geregelt sind. Darüber hinaus klären Sie mit Ihrer Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule (Kooperationsvereinbarung) kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

Unsere allgemeinen Muster für den Ausbildungsvertrag:

1. Variante: Die Hochschule signiert den Vertrag gemeinsam mit dem Unternehmen und dem/r Teilnehmer/in.
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen und Hochschule wird dadurch hinfällig.

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / mit Hochschule
(zum Ausfüllen direkt am PC)

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / mit Hochschule

(zum manuellen Ausfüllen nach Ausdruck)


2. Variante: Nur das Unternehmen und der/die Teilnehmer/in signieren den Ausbildungsvertrag - die Hochschule nicht.
Eine zusätzliche Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen und Hochschule kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / ohne Hochschule

(zum Ausfüllen direkt am PC)

Vertrag Studium mit vertiefter Praxis / ohne Hochschule
(zum manuellen Ausfüllen nach Ausdruck)


Auch einige Hochschulen bieten Musterverträge an.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hochschule auf, um die Zusammenarbeit zu klären. Wir unterstützen Sie dabei gern!

 

Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?

Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011,
Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit.
Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.


Wie sieht die Vergütung aus?

Die Vergütung der Studierenden ist mindestens für die betrieblichen Phasen verpflichtend. Sie sollte anfangs wenigstens 80 %, ab dem 3. Semester 100 % der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen. Einige Unternehmen übernehmen zusätzlich die Studienbeiträge.(Die Studienbeiträge an den bayerischen Hochschulen liegen pro Semester bei maximal 500,00 Euro, zuzüglich 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag.)


Sie spielen mit dem Gedanken, das duale Studium ins Ausbildungsprogramm Ihres Unternehmens aufzunehmen?
Hilfreiche Informationen angefangen von der Auswahl des Studienmodells bis hin zur Zusammenarbeit mit der Hochschule und der Bewerbung Ihrer vakanten Stellen finden Sie
hier.





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